"Das Prinzip aller Dinge ist das Wasser, denn Wasser ist alles
und ins Wasser kehrt alles zurück."  

Thales von Milet - griechischer Philosoph

 
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Bitte nicht ins Abwasser ...

Feste Abfallstoffe gehören nicht ins Abwasser. Dennoch leiten viele Haushalte immer noch Müll in die Kanalisation! Zigarettenkippen, Katzenstreu und Hygieneartikel, wie Binden, Windeln, Kondome und Slipeinlagen sind Abfallstoffe, die in die Mülltonne gehören. Diese Stoffe können in den Kläranlagen nur mit zusätzlichem Aufwand aus dem Abwasser wieder herausgeholt und beseitigt werden. Was leichtsinnig in den häuslichen Ausguss geschüttet wird, belastet die Kanalisation und gefährdet unsere Gewässer; unsere Kläranlage kann nicht alle Abwasserprobleme lösen. 

 

Viele aggressive Reinigungsmittel stören den Klärprozess.

 

Chemische Rohrreiniger, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, aber auch WC-Beckensteine, werden oft unbedacht und in zu großen Mengen verwendet. Sie sind nur schwer oder gar nicht aus dem Abwasser wieder zu entfernen. Diese Belastung der Gewässer kann verhindert oder zumindest reduziert werden! Abhilfe schafft hier die individuelle Einsicht und die freiwillige Selbstbeschränkung beim Verbrauch sowie die Verwendung umweltschonender Produkte. Diese Stoffe sollten- sofern ihr Einsatz nicht durch Produktionsumstellung vermeidbar ist- am Entstehungsort durch geeignete Vorbehandlungsanlagen entfernt werden. 

 

Unsere Kläranlage- das ist die gültige Faustregel- kann mit Verschmutzungen des Abwassers weitgehend fertig werden, wenn diese mechanisch abzuscheiden oder biologisch abzubauen sind.

 

Viele Problemstoffe im Abwasser stammen auch aus dem gewerblichen Bereich. 

 

So gefährden Farbreste, Lösungsmittel, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Öle und Fette die Leistungsfähigkeit der Kläranlage und damit unsere Gewässer. Schwermetalle, toxische Verbindungen und organische Schadstoffe können sich im Klärschlamm anreichern und gefährden so die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung. Daher besteht die grundsätzliche Forderung, das Abwasser, und damit den gesamten Wasserkreislauf, möglichst umfassend von solchen schädlichen Stoffen freizuhalten. 

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Veröffentlichung

Fr, 19. April 2024

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